Stina
Tipps von unserer Fachberaterin

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund, 

kennst du die Aktion „Mähfreier Mai“? Sie stammt aus England, findet seit 2021 aber auch hierzulande viele Fans. Wenn du einen Monat lang deinen Rasen nicht mähst, können zahlreiche Wildkräuter und Blumen aufblühen, die sich im Rasen verstecken. 🌼 Der Vorteil: Laut der Deutsche Gartenbau-Gesellschaft bringt das etwa zehn Mal mehr Nektar für Insekten. Wow! Das ist doch eine echte Motivation, den Rasenmäher stehen zu lassen, oder? 

Warum gerade im Mai nicht gemäht werden soll und welche Insekten davon profitieren? Hör dir einfach unseren Podcast an: 🎧 mdr.de/s/maehfreiermai

Der Buchsbaumzünsler haust in unseren Kleingärten

Augen auf bei braunen Stellen

 

Zu erkennen sind die Eier als kleine schwarze Punkte an den Blättern. Daraus entwickeln sich dann die Larven. Diese werden grünlich mit dunklen und weißen Längsstreifen auf dem Rücken. Sie beginnen dann vom Inneren aus bis zu 80 Blätter zu fressen und gelangen dann bis nach außen. Dort kann man den Befall dann gut erkennen.
Der befallene Buchsbaum stirbt nicht gleich ab. Wichtig ist einen erneuten Befall zu vermeiden. Daher frühzeitiges Entfernen der Puppen in den Gespinsten und Raupen. Gleichzeitig die befallenen Zweige entfernen.
Zur Vorbeugung kann man die Buchsbäume auch mit einem engen und feinmaschigen Netz umhüllen und Pheromonfallen aufstellen. Auch hilft Algenkalk zur Stärkung der Pflanze. Dieser macht die Blätter für den Buchsbaumzünsler ungenießbar. Der Boden und damit auch die Pflanze werden sauer. Man verwendet ca. 20 Gramm Algenkalk (entspricht einem Esslöffel) auf 5 Liter Wasser. Hiermit den Buchsbaum einsprühen und nach ein paar Tagen mit klarem Wasser abspülen.
Zum Testen haben wir für Euch einen kleinen Vorrat an Algenkalk eingekauft. Ihr könnt Euch eine kleinere Menge, ca. 50 Gramm (reicht für 12,5 Liter Wasser) kostenlos beim Vorstand abholen. Telefon 01525 206 32 57.

Heckenschnitt

Ab 24. Juni 2025

Liebe Kleingartenfreunde, hier noch einmal die wichtigsten Infos zum Heckenschnitt:

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es aus Artenschutzgründen verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Hecken, die der Parzellen-begrenzung dienen, werden zweimal im Jahr beschnitten - jeweils im Sommer nach Abschluss des Johannitriebes (nicht vor dem 24. Juni) und nach Abschluss der Vegetationsperiode. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen. Bei allen Schnittmaßnahmen sind das Verbot der Tötung, Zerstörung von Lebensstätten und Störung europäischer Vogelarten zu beachten.

Fachberatung Fasanenmoor 460 e.V.

Erreichbar unter 

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